Mit unserem Online-Wegweiser erfahren Sie in wenigen
Minuten alle wichtigen Punkte zum Strafregisterauszug.
Hinweis: Wir
bieten keinen Behördendienst an; es handelt sich um einen informativen Wegweiser, der Sie durch den Prozess führt.
Ein Strafregisterauszug, offiziell als Führungszeugnis oder behördlicher Auszug bezeichnet, ist ein behördliches Dokument, das Auskunft über strafrechtliche Verurteilungen einer
Person gibt. In der Schweiz fällt das Verfahren unter das Strafregisterrecht.
Wichtige Punkte:
- Zweck: Der Auszug dient Sicherheitspost- oder Bewilligungsprozessen (z. B. bei der Anstellung in sensiblen Bereichen, Grenzübertritten, Aufenthaltsbewilligungen oder
bestimmten Tätigkeiten).
- Aussteller: In der Schweiz wird der Auszug von der Schweizerischen Eidgenossenschaft bzw. den entsprechenden kantonalen Behörden ausgestellt.
- Arten: Es gibt Unterschiede je nach Bedarf, z. B. einfache Auskünfte über Verurteilungen oder vollständige Führungsdaten. Die Bezeichnungen können je nach Kanton
variieren.
- Inhalte: Typischerweise werden Verurteilungen, Rechtsfolgen und das Datum der Verurteilung aufgeführt. Psychiatrische oder medizinische Behandlungen ohne Straftat
werden in der Regel nicht dokumentiert.
- Zugang: Personen können in der Regel selbst einen Auszug beantragen. Dritte benötigen in der Regel eine gesetzliche Grundlage oder eine Einwilligung der betroffenen
Person.
- Schutz und Datenschutz: Der Zugriff auf Strafregisterdaten ist streng geregelt. Missbrauch kann straf- oder zivilrechtliche Folgen haben.
Kosten
- Einfacher Auszug (Zusammenfassung der Verurteilungen): ca. 20 CHF bis 40 CHF, je nach Kanton.
- Vollständiger Führungsauszug bzw. spezielle Auskünfte: oft höher, typischerweise 40 CHF bis 70 CHF oder mehr.
- Gebühren variieren leicht je nach Kanton und Art des Auszugs; prüfe die genaue Summe bei der ausstellenden Behörde.
Beantragung: wer, wo, wie
- Wer kann beantragen:
- Die betroffene Person selbst (in der Regel am einfachsten).
- Dritte nur mit rechtlicher Grundlage oder Einwilligung der betroffenen Person (z. B. Arbeitgeber mit nachweislicher Zustimmung).
- Wo beantragen:
- Beim Amt des Kantons, der den Auszug ausstellt (in der Regel Staatskanzlei, Justiz- oder Sicherheitsdepartement des Kantons) oder bei der Eidgenössischen Polizei-
bzw. Strafregisterbehörde, je nach gewünschtem Auszug.
- Für viele Kantone gibt es auch spezialisierte Dienstleistungen über kantonale E-Government-Portale.
- Wie beantragen:
- Persönlich vor Ort: Bring Ausweisdokumente (z. B. Personalausweis, Reisepass) und ggf. Zahlungsnachweise mit.
- Online: Viele Kantone bieten ein Online-Beantragungsverfahren über das kantonale E-Government-Portal an. Du benötigst oft eine sichere Identifikation (z. B.
SuisseID, mobile ID).
- Schriftlich: Manche Kantone akzeptieren auch schriftliche Anträge mit Kopien von Ausweisen; zusätzlich können Unterschrift und Zustimmung der betroffenen Person
nötig sein.
- Unterlagen, die oft nötig sind:
- Gültiger Personalausweis oder Pass.
- Falls du im Auftrag handelst: Vollmacht oder Einwilligung der betroffenen Person.
- Mutmaßlich weitere Informationen je nach Fall (z. B. Zweck des Auszugs, Antragsart).
Tipps
- Prüfe vorab die konkrete Gebührenhöhe und die gewünschte Auskunftsart beim zuständigen Kanton; die Website des Kantons hat oft eine Übersicht mit
Formularen.
- Achte darauf, dass der Zweck des Auszugs (Arbeit, Grenzübertritt, Bewilligung etc.) klar ist, da dies die Art des Auszugs beeinflusst.
- Wenn du unsicher bist, kontaktiere die entsprechende Behörde direkt; viele Kantone bieten telefonische Auskünfte.